Barrierefreiheit
Swipocratie möchte Umfragen für alle Menschen zugänglich machen. Diese Seite beschreibt die vorhandenen Funktionen und die Einschränkungen, die noch geprüft oder verbessert werden.
Zuletzt aktualisiert am: 23. Oktober 2026.
Status dieser Informationen
Dies sind Informationen zur Barrierefreiheit, keine Erklärung zur Barrierefreiheit im Sinne von § 12b BGG bzw. der entsprechenden Landesgesetze. Ein unabhängiger BITV-Test oder eine Prüfung nach EN 301 549 / WCAG 2.1 Stufe AA liegt noch nicht vor. Wir erklären daher nicht, dass Swipocratie die Anforderungen der BITV 2.0 vollständig erfüllt.
Öffentliche Stellen, die Swipocratie einsetzen, bleiben für ihre eigene Erklärung zur Barrierefreiheit, den Feedback-Mechanismus und die Benennung der zuständigen Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsstelle verantwortlich. Diese Seite ersetzt diese Pflichten nicht.
Vorhandene Funktionen
- Der Link „Zum Inhalt“ erscheint bei Tastaturfokus und überspringt die Navigation.
- Swipe-Fragen haben Antwortschaltflächen: Ziehen oder Wischen ist nicht nötig. Die Schaltflächen sind mit Tab erreichbar und mit Enter oder der Leertaste bedienbar.
- Neue Fragen werden Screenreadern mit Fragenummer und Fragetext angekündigt.
- Formularfelder haben verknüpfte Beschriftungen; Hinweise und Fehlermeldungen sind dem richtigen Feld programmatisch zugeordnet. Bei einem Fehler springt der Fokus zum ersten fehlerhaften Feld.
- Texte bleiben bei 200 % Vergrößerung auf schmalen Bildschirmen ohne horizontales Scrollen lesbar.
- Die Einstellung „Bewegung reduzieren“ des Geräts wird berücksichtigt.
- Die Standarddesigns wurden auf einen Farbkontrast der Schaltflächentexte von mindestens 4,5:1 geprüft; bei eigenen Farben wählt das System automatisch eine lesbare Textfarbe.
Bekannte Einschränkungen
- Interaktive Karten bieten noch keine gleichwertige Textalternative zum Markieren eines Ortes. Die Option „Woanders“ dient als Ausweichmöglichkeit.
- Die Barrierefreiheit von Bildern, Texten und Antwortoptionen hängt auch von den Inhalten ab, die die Organisation eingibt. Aussagekräftige Bilder benötigen einen passenden Alternativtext.
- Eine unabhängige Prüfung mit Screenreadern, Tastaturbedienung und Vergrößerung steht noch aus. Automatische Tests allein belegen keine vollständige Konformität.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen, wenden Sie sich bitte an die Organisation, die die Umfrage anbietet. Nennen Sie den Link, was nicht funktioniert und gegebenenfalls Ihren Browser oder Ihre Hilfsmittel. Teilen Sie keine sensiblen personenbezogenen Daten. Fragen Sie bei Bedarf nach einem anderen Weg, Ihre Meinung mitzuteilen.
Die Kontaktdaten der Organisation finden Sie, sofern angegeben, in der Datenschutzerklärung der jeweiligen Umfrage.
Durchsetzungsverfahren
Erhalten Sie von einer öffentlichen Stelle des Bundes keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden (www.schlichtungsstelle-bgg.de). Für Landes- und Kommunalbehörden gilt die im jeweiligen Landesrecht benannte Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsstelle.
Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar. Siehe auch DSGVO.